Als Krisenstab wird eine Gruppe entscheidungswürdiger und -befugter Personen bezeichnet, welche in einer Krise die Bewältigung dieser plant und die Umsetzung vorgibt. Andere Bezeichnungen sind ein Stab für außergewöhnliche Ereignisse oder eine Task Force. Egal wie eine solche Gruppe benannt wird, sie muss eine Entscheidungsfähigkeit besitzen und die Bewältigung der Krise verantworten. Die Feuerwehr-Dienstvorschrift 100 (FwDV 100 oder DV 100) beschreibt den Krisenstab, wie er in der Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst, Katastrophenschutz/ Bevölkerungsschutz) angewendet wird. Hier wird dieser als Führungsstab bezeichnet. Für weitere Informationen zur Unterscheidung des Krisenstabs vom Führungsstab können Sie unseren Blog-Artikel zum Thema „Führen – Unterschiede von BCM und behördlichem Krisenmanagement“ lesen. Die FwDV 100 wurde nach dem Brand der Lüneburger Heide erstellt, da bei diesem die Führung vor großen Herausforderungen stand. Teilweise kam es zu einer Gefährdung von Einsatzkräften, Löschwasser fehlte und im Einsatz waren Feuerwehren und Hilfsorganisationen aus unterschiedlichen Bundesländern mit unterschiedlichen Führungssystemen aktiv. [...]