Behelfskrankenhäuser in Zeiten von Corona
Behelfskrankenhäuser in Zeiten von Corona In der Zeit des Kalten Krieges gehörte die Vorhaltung von Behelfskrankenhäusern, auch Hilfskrankenhäuser oder Notkrankenhäuser genannt, zu der gesetzlich verpflichtenden Vorsorge der Bundesländer mit Unterstützung durch den Bund. Die Grundlage hierfür stellt der § 15 des Gesetzes über den Zivilschutz vom 09. August 1976 dar, welches jedoch bereits durch eine Neufassung von 1997 ersetzt wurde. In der aktuell gültigen Version des Zivilschutzgesetzes werden keine Vorgaben zur Bereitstellung von Hilfskrankenhäusern mehr gemacht, obwohl die aktuelle Corona-Lage zeigt, dass Behelfskrankenhäusern mehr denn je benötigt werden, um die medizinische Versorgung der Menschen sicherzustellen. Immer wieder berichten die Medien von Plänen, Behelfskrankenhäuser zu errichten, um Corona-Infizierte von anderen Patienten und Patientinnen räumlich zu trennen und somit eine Ausbreitung der Infektion zu verringern. Deutscher Vorreiter ist dabei Berlin, wo im Messegelände ein Krankenhaus errichtet wird. Nach der Aussage des Projektleiters wird eine Errichtungszeit von 15 bis 20 [...]