Behelfskrankenhäuser in Zeiten von Corona

In der Zeit des Kalten Krieges gehörte die Vorhaltung von Behelfskrankenhäusern, auch Hilfskrankenhäuser oder Notkrankenhäuser genannt, zu der gesetzlich verpflichtenden Vorsorge der Bundesländer mit Unterstützung durch den Bund. Die Grundlage hierfür stellt der § 15 des Gesetzes über den Zivilschutz vom 09. August 1976 dar, welches jedoch bereits durch eine Neufassung von 1997 ersetzt wurde. In der aktuell gültigen Version des Zivilschutzgesetzes werden keine Vorgaben zur Bereitstellung von Hilfskrankenhäusern mehr gemacht, obwohl die aktuelle Corona-Lage zeigt, dass Behelfskrankenhäusern mehr denn je benötigt werden, um die medizinische Versorgung der Menschen sicherzustellen.
Immer wieder berichten die Medien von Plänen, Behelfskrankenhäuser zu errichten, um Corona-Infizierte von anderen Patienten und Patientinnen räumlich zu trennen und somit eine Ausbreitung der Infektion zu verringern. Deutscher Vorreiter ist dabei Berlin, wo im Messegelände ein Krankenhaus errichtet wird. Nach der Aussage des Projektleiters wird eine Errichtungszeit von 15 bis 20 Tage angenommen (Deutsche Presseagentur 2020). Die aktuelle dynamische Situation der Lage sowie die steigende Anzahl der Infizierten erfordert daher bereits jetzt die Erhöhung der Behandlungs- und vor allem Intensivkapazitäten. Nur durch geeignete Behelfskrankenhäuser kann die räumlich und personell angespannte Situation des Gesundheitssystems in der nächsten Zeit entlastet werden und eine Planung dieser muss zeitnah erfolgen.

 

Doch welche Anforderungen muss ein Behelfskrankenhaus in Zeiten von Corona erfüllen?

 

Geeignete Räumlichkeiten oder Flächen zum Aufbau von Zelten oder Containern müssen identifiziert werden. Eigenschaften dieser sind:
  • Möglichst großes Platzangebot
  • Möglichkeit zur räumlichen Trennung der Erkrankten
  • Über einen abgegrenzten Bereich zum Testen von Verdachtspersonen kann nachgedacht werden
  • Gute An- und Abfahrtswege für Rettungsmittel
  • Bei vorhandenem Testbereichen muss die An- und Abfahrt für Privatpersonen möglich sein
  • Fußböden und andere Raumausstattungen müssen möglichst desinfizierbar sein
Die notwendige medizinische Ausstattung sollte umfassen:
  • Betten in möglichst großer Anzahl, welche sich an der erwarteten Anzahl von Patienten und Patientinnen orientiert
  • Beatmungsmöglichkeiten und Intensivgeräte zur Versorgung von Personen mit schweren Krankheitsverläufen (Es müssen möglichst viele Intensivkapazitäten geschaffen werden, um die ansteigende Zahl von Personen mit einem schweren Krankheitsverlauf medizinisch versorgen zu können)
  • Ausreichend Sauerstoff-Vorräte, um die Beatmung sicherzustellen
  • Vorhaltung medizinischer Gase
  • Ausreichende Vorhaltung von Infektionsschutzkleidung (Infektionsschutzanzüge, Mundschutz, Einmalhandschuhe,…)
  • Ausreichende Vorhaltung von Medizinprodukten, welche für die Behandlung der Corona-Symptome, aber auch bisher unbekannte Symptome geeignet sind
  • Ausreichende Vorhaltung von Medikamenten und Absprachen mit Apotheken
  • Medizingeräte zur Diagnostik
Die notwendige technische Ausstattung:
  • Heizungs- und Lüftungsanlage (raumluftunabhängig), die idealerweise eine Schwarz-Weißtrennung unterstützt, indem Abluft aus Behandlungseinrichtungen abgezogen und Frischluft in gering kontaminierte Bereiche eingeströmt wird
  • Warm- und Kaltwasserversorgung
  • IT (Hard- und Software)
Personelle Ressourcen:
  • Es wird ärztliches und pflegerisches, ebenso wie Verwaltungspersonal benötigt
  • Das Personal muss im Umgang mit Infizierten geschult sein
  • Die Leitungspositionen müssen definiert werden
  • Techniker und IT-Experten sind notwendig, um die Funktion der Infrastrukturen sicherzustellen und aufrechtzuhalten
Planerische Aspekte:
  • Eine Risikoanalyse und ein Krankenhausalarmplan müssen in Bezug auf die Besonderheiten von Corona und dem Umgang mit Infizierten kurzfristig erstellt werden
  • Absprache mit benachbarten Einrichtungen sind zu treffen, um Personal und Material zu erhalten, aber auch die Lenkung der Corona-Verdachtspersonen zu koordinieren
  • Die Lebensmittelversorgung muss sichergestellt werden
Wenden Sie sich gerne an uns, wenn Sie mit der Errichtung eines Behelfskrankenhauses betraut wurden und Hilfe benötigen!

 

Literatur:
Deutsche Presseagentur (2020): COVID-19-Krankenhaus auf Messegelände soll schnell startklar sein. Hg. v. Deutsches Ärzteblatt. Online verfügbar unter https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/111173/COVID-19-Krankenhaus-auf-Messegelaende-soll-schnell-startklar-sein, zuletzt aktualisiert am 19.03.2020, zuletzt geprüft am 23.03.2020.