Kritische Infrastrukturen

Von |2020-09-25T09:34:18+02:00 10 September, 2020|Wissenswertes|

Definition der Kritischen Infrastrukturen und ihrer Sektoren Kritische Infrastrukturen (KRITIS) sind nach dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat „Organisationen und Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würden.“ [1] Das bedeutet, dass ein Ausfall dieser Infrastrukturen eine große Auswirkung auf die Bevölkerung und den Staat haben kann und somit in jedem Fall vermieden werden muss. Im Angesicht der zunehmenden IT-Gefahren hat der Bundestag 2009 das BSI-Gesetz über die Aufgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik veröffentlicht, nach welchem KRITIS verstärkte Anforderungen im Bereich IT erfüllen müssen. In diesem Gesetz wird jedoch nicht definiert, bei welchen Unternehmen, Organisationen und Einrichtungen es sich um KRITIS handelt. Hierfür wurde weitergehend die Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz, auch als BSI-Kritisverordnung bezeichnet, erstellt. Diese Verordnung definiert, dass Unternehmen [...]